Größere Anlagebarren werden zumeist im klassischen Gussverfahren produziert. Die gängigsten Gussgrößen reichen bei Goldbarren im Regelfall von 100 Gramm bis hin zu 400 Unzen (Handelsbarren der LBMA) und bei den Feinsilberbarren wird meistens von 250 Gramm bis 1000 Unzen (rund 31 Kilo) gegossen.
Bei den LPPM-Handelsbarren aus Platin und Palladium wird hingegen das effektivere Stranggussverfahren am häufigsten eingesetzt.
Gussbarren Herstellung - Am Anfang des Herstellungsprozesses steht das exakte Abwiegen von Feingranulat, welches anschließend in speziellen Induktionsöfen eingeschmolzen wird.
Der Guss wird danach in eine Graphitform überführt und das Edelmetall erstarrt hierin beim folgenden Abkühlungsprozess.
Anschließend erfolgt eine Prüfung von Gewicht und Feingehalt und im letzten Schritt erhält der Barren seine Punzierung (Herstellerangabe, Gewicht und gegeben falls eine individuelle Seriennummer).
Hier finden sich weitere Informationen, Videos und Bildmaterial zum Herstellungsprozess von Gussbarren.
Gussbarren Verpackung - Viele LBMA-zertifizierte Edelmetallproduzenten verschweißen ihre Gussbarren für den Vertrieb zusammen mit einem nummerierten Echtheitszertifikat in Schutzfolien aus Plastik (im Bild links bei einem 500 Gramm Goldbarren).
Speziell bei den höherwertigen Goldbarren wird hier meist die Serienummer nochmals mit angegeben.